Ganzheitliche Betreuung
Rechtsanwäle,
Fachanwälte,
Steuerberater und
vereidigter Buchprüfer
Rechtsanwäle,
Fachanwälte,
Steuerberater und
vereidigter Buchprüfer
Die Partner der Sozietät Beck & Hölzle sind z.T. seit mehr 25 Jahren in der Konkurs- und Insolvenzverwaltung tätig. Die in dieser Zeit erworbene Erfahrung und das daraus erwachsene Selbstverständnis, das Insolvenzverwaltung nicht Insolvenzabwicklung sondern Insolvenzgestaltung bedeutet, ist Grundlage unseres Selbstverständnisses als ganzheitlicher Insolvenzdienstleister für Gerichte, Unternehmen, Arbeitnehmer und Gläubiger.
Zu dem daraus sich ergebenden Leistungsspektrum unserer modernen Insolvenzverwaltungssozietät zählen insbesondere:
Zu dem daraus sich ergebenden Leistungsspektrum unserer modernen Insolvenzverwaltungssozietät zählen insbesondere:
- Die Entwicklung von Fortführungs- und Sanierungskonzepten als maßgeschneiderte Lösung für das jeweils betroffene Unternehmen und nach den Leitlinien des IDW-Sanierungsstandards S6 (Stand: 12/2009)
- Abwicklung und Gestaltung von Konzerninsolvenzen
- Kurzfristige und erfolgreiche Ansprache von potentiellen Investoren und aktive Gestaltung von Akquisitionsprozessen
- Arbeitnehmergerechte Lösungen, durch sozialverträgliche Sanierungskonzepte und nachhaltige Erfahrung mit Insolvenzgeldvorfinanzierungen
- Bestmögliche und zeitnahe Abwicklung von Aus- und Absonderungsansprüchen zur Entlastung der betroffenen Gläubiger oder die Entwicklung von abgestimmten Konzepten zur Weiternutzung betrieblich notwendiger Wirtschaftsgüter
- Bestmögliche und kurzfristige Verwertung des schuldnerischen Vermögens soweit dieses für die Betriebsfortführung nicht mehr erforderlich ist oder nach Einstellung des Geschäftsbetriebs
- Nachhaltige Erfahrung und aktive Gestaltung in der Durchsetzung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen
- Gestaltung der steuerrechtlichen Verhältnisse auch in der Insolvenz
- enge Zusammenarbeit mit Partnern unseres Vertrauens im In- und Ausland bei der Bewältigung von Aufgaben, die Spezialkenntnisse erfordern
Unter diesen Titeln bieten wir Ihnen vielfältige Dienstleistungen an:
z. B. Unternehmenssanierung und -restrukturierung
Die Sanierung eines Unternehmens setzt nicht nur eine genaue Analyse der Verältnisse des betroffenen Unternehmens selbst, sondern auch des Marktes und des Branchenumfelds voraus. Das wissen wir und danach handeln wir. In Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen mit Sanierungsaussichten gestalten wir bereits unsere Gutachten gegenüber dem Insolvenzgericht nach den Anforderungen des (neuen) Sanierungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6), um bereits in diesem frühen Verfahrensstadium die Grundlage für einen erfolgreichen turn around zu legen.
Wo wir nicht selbst über die nötigen Branchenkenntnisse verfügen, arbeiten wir mit hochqualifizierten Partnern zusammen, die diese Kenntnisse haben. Dazu zählen neben Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften insbesondere Unternehmens- und Strategieberatungen, die uns bei der Einschätzung auch internationaler Märkte unterstützen.
z. B. Konzerninsolvenzen
Das deutsche Insolvenzrecht kennt, anders als z.B. die Insolvenzrechtsordnungen in Frankreich und den U.S.A., noch kein einheitliches Konzerninsolvenzrecht. Jeder Rechtsträger wird nach der Insolvenzordnung (InsO) isoliert nach dem Rechtsträgerprinzip betrachtet. Dies birgt das Risiko, dass nicht aufeinander abgestimmte Fortführungs- und Verwertungsstrategien zu Effizienzverlusten führen. Wir sind der Meinung, dass Insolvenzverwalter und Gläubiger konzernangehöriger Unternehmen Kooperationspflichten unterliegen und handeln danach im Interesse der bestmöglich zu erreichenden Effizienz über alle Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns.
z. B. kurzfristige Ansprache von Investoren
Wir unterhalten ein breitgefächtertes Netzwerk von potentiellen Investoren, das uns eine kurzfristige Ansprache in Insolvenzverfahren der verschiedensten Branchen ermöglicht. So erhalten wir Sanierungspotential auch dann, wenn das betroffene Unternehmen aus eigener Kraft nur noch eine Kurzfristperspektive hat, jedoch darüber hinaus über eine nachhaltige Markt- und Existenzberechtigung verfügt. Unsere Erfahrung in der Gestaltung von Investoren- und Akquisitionsprozessen erlaubt uns dabei die kurzfristige Präsentation der strategisch relevanten Fakten, die dem Investor eine kurzfristige Entscheidung ermöglicht.
z. B. Arbeitnehmer- und sozialgerechte Insolvenzgestaltung
Wir sind der Region verbunden in der wir arbeiten. Wir legen den Fokus der Insolvenzgestaltung deshalb stets auf den Erhalt von Arbeitsplätzen. Aktive Insolvenzgestaltung und Unternehmenssanierung erhält mehr Arbeitsplätze, als jede Wirtschaftsförderung schaffen kann. Dessen sind wir uns bewusst. Unsere große Erfahrung z.B. mit Insolvenzgeldvorfinanzierungen und die Möglichkeit, Arbeitsplätze über Beschäftigungsqualifizierungs- und Transfergesellschaften zu erhalten, helfen uns dabei, nach diesem Bewusstsein zu handeln.
Dennoch ist ein Arbeitsplatzabbau oder sind Betriebseinstellungen häufig nicht zu vermeiden. Wir sind dann jedoch bemüht, die notwendigen Schritte so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.
z. B. Zeitnahe Abwicklung von Aus- und Absonderungsrechten
Die Insolvenz belastet nicht nur das insolvenzbetroffene Unternehmen und seine Arbeitnehmer. Volkswirtschaftliche Bedeutung haben Insolvenzverfahren insbesondere wegen der drohenden und eintretenden Forderungsausfälle für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger. Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens ist deshalb natürlich auch, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Dies nicht nur durch den Blick auf die zu realisierende Quote, sondern ganz besonders auch durch die kurzfristige Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten soweit diese Gegenstände betreffen, die für die Unternehmensfortführung nicht benötigt werden. Bei betriebswesentlichen Gegenständen sind wir um schnelle und einvernehmliche Lösungen mit den aus- und absonderungsberechtigten Gläubigern bemüht.
z. B. Verwertung
Der Erfolg eines Insolvenzverfahrens definiert sich nicht zuletzt über den Verwertungserfolg. Hier arbeiten wir mit branchenspezialisierten Partnern zusammen, die einen bestmöglichen Verwertungserfolg zu jeder Zeit und in jeder Art der Verwertung gewährleisten. Denn ohne spezifische Branchenkenntnisse und den erforderlichen Marktzugang ist ein herausragender Verwertungserfolg nicht zu erzielen.
z. B. Gestaltung und Durchsetzung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen
Leider werden Insolvenzanträge nicht immer so rechtzeitig gestellt, dass im Vorfeld der Insolvenz eine Bevorzugung einzelner noch für wichtig gehaltener Gläubiger und eine Benachteiligung der aus Sicht der Geschäftsführung verzichtbaren Vertragspartner ausgeschlossen bliebe. Die Insolvenzordnung folgt jedoch dem Grundsatz der par conditio creditorum, der Gläubigergleichbehandlung auch im Vorfeld des Insolvenzvantrages. Diesen Auftrag, die Gleichbehandlung aller Gläubiger durchzusetzen, nehmen wir ernst.
Wir gestalten daher aktiv die Realisierung insolvenzrechtlicher Haftungsansprüche auch durch intensive Beteiligung in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Dafür sind die Partner unserer Sozietät bekannt.
Da auch die Gesellschafter und Geschäftsführer eines insolvenzbedrohten Unternehmens unter dem Eindruck der Krise häufig den Blick für das Machbare verlieren, gehröt auch die Durchsetzung von gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüche zu unseren herausragenden Kompetenzen.
z. B. Gestaltung steuerrechtlicher Verhältnisse
Nicht selten oder gar regelmäßig erfüllen Unternehmen und dem Eindruck der drohenden Insolvenz auch ihre steuerlichen Pflichten nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt. Dies eröffnet ein breites Handlungs- und Gestaltungsspektrum für den Insolvenzverwalter in der Insolvenz. Diesen Gestaltungsspielraum verstehen wir, auszuschöpfen und so die Interessen der Gläubigergesamtheit bestmöglich zu wahren.
Aber auch die `Routineaufgaben´ der Insolvenzverwaltung erledigen wir mit größter Aufmerksamkeit:
z. B. Unternehmenssanierung und -restrukturierung
Die Sanierung eines Unternehmens setzt nicht nur eine genaue Analyse der Verältnisse des betroffenen Unternehmens selbst, sondern auch des Marktes und des Branchenumfelds voraus. Das wissen wir und danach handeln wir. In Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen mit Sanierungsaussichten gestalten wir bereits unsere Gutachten gegenüber dem Insolvenzgericht nach den Anforderungen des (neuen) Sanierungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6), um bereits in diesem frühen Verfahrensstadium die Grundlage für einen erfolgreichen turn around zu legen.
Wo wir nicht selbst über die nötigen Branchenkenntnisse verfügen, arbeiten wir mit hochqualifizierten Partnern zusammen, die diese Kenntnisse haben. Dazu zählen neben Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften insbesondere Unternehmens- und Strategieberatungen, die uns bei der Einschätzung auch internationaler Märkte unterstützen.
z. B. Konzerninsolvenzen
Das deutsche Insolvenzrecht kennt, anders als z.B. die Insolvenzrechtsordnungen in Frankreich und den U.S.A., noch kein einheitliches Konzerninsolvenzrecht. Jeder Rechtsträger wird nach der Insolvenzordnung (InsO) isoliert nach dem Rechtsträgerprinzip betrachtet. Dies birgt das Risiko, dass nicht aufeinander abgestimmte Fortführungs- und Verwertungsstrategien zu Effizienzverlusten führen. Wir sind der Meinung, dass Insolvenzverwalter und Gläubiger konzernangehöriger Unternehmen Kooperationspflichten unterliegen und handeln danach im Interesse der bestmöglich zu erreichenden Effizienz über alle Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns.
z. B. kurzfristige Ansprache von Investoren
Wir unterhalten ein breitgefächtertes Netzwerk von potentiellen Investoren, das uns eine kurzfristige Ansprache in Insolvenzverfahren der verschiedensten Branchen ermöglicht. So erhalten wir Sanierungspotential auch dann, wenn das betroffene Unternehmen aus eigener Kraft nur noch eine Kurzfristperspektive hat, jedoch darüber hinaus über eine nachhaltige Markt- und Existenzberechtigung verfügt. Unsere Erfahrung in der Gestaltung von Investoren- und Akquisitionsprozessen erlaubt uns dabei die kurzfristige Präsentation der strategisch relevanten Fakten, die dem Investor eine kurzfristige Entscheidung ermöglicht.
z. B. Arbeitnehmer- und sozialgerechte Insolvenzgestaltung
Wir sind der Region verbunden in der wir arbeiten. Wir legen den Fokus der Insolvenzgestaltung deshalb stets auf den Erhalt von Arbeitsplätzen. Aktive Insolvenzgestaltung und Unternehmenssanierung erhält mehr Arbeitsplätze, als jede Wirtschaftsförderung schaffen kann. Dessen sind wir uns bewusst. Unsere große Erfahrung z.B. mit Insolvenzgeldvorfinanzierungen und die Möglichkeit, Arbeitsplätze über Beschäftigungsqualifizierungs- und Transfergesellschaften zu erhalten, helfen uns dabei, nach diesem Bewusstsein zu handeln.
Dennoch ist ein Arbeitsplatzabbau oder sind Betriebseinstellungen häufig nicht zu vermeiden. Wir sind dann jedoch bemüht, die notwendigen Schritte so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.
z. B. Zeitnahe Abwicklung von Aus- und Absonderungsrechten
Die Insolvenz belastet nicht nur das insolvenzbetroffene Unternehmen und seine Arbeitnehmer. Volkswirtschaftliche Bedeutung haben Insolvenzverfahren insbesondere wegen der drohenden und eintretenden Forderungsausfälle für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger. Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens ist deshalb natürlich auch, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Dies nicht nur durch den Blick auf die zu realisierende Quote, sondern ganz besonders auch durch die kurzfristige Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten soweit diese Gegenstände betreffen, die für die Unternehmensfortführung nicht benötigt werden. Bei betriebswesentlichen Gegenständen sind wir um schnelle und einvernehmliche Lösungen mit den aus- und absonderungsberechtigten Gläubigern bemüht.
z. B. Verwertung
Der Erfolg eines Insolvenzverfahrens definiert sich nicht zuletzt über den Verwertungserfolg. Hier arbeiten wir mit branchenspezialisierten Partnern zusammen, die einen bestmöglichen Verwertungserfolg zu jeder Zeit und in jeder Art der Verwertung gewährleisten. Denn ohne spezifische Branchenkenntnisse und den erforderlichen Marktzugang ist ein herausragender Verwertungserfolg nicht zu erzielen.
z. B. Gestaltung und Durchsetzung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen
Leider werden Insolvenzanträge nicht immer so rechtzeitig gestellt, dass im Vorfeld der Insolvenz eine Bevorzugung einzelner noch für wichtig gehaltener Gläubiger und eine Benachteiligung der aus Sicht der Geschäftsführung verzichtbaren Vertragspartner ausgeschlossen bliebe. Die Insolvenzordnung folgt jedoch dem Grundsatz der par conditio creditorum, der Gläubigergleichbehandlung auch im Vorfeld des Insolvenzvantrages. Diesen Auftrag, die Gleichbehandlung aller Gläubiger durchzusetzen, nehmen wir ernst.
Wir gestalten daher aktiv die Realisierung insolvenzrechtlicher Haftungsansprüche auch durch intensive Beteiligung in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Dafür sind die Partner unserer Sozietät bekannt.
Da auch die Gesellschafter und Geschäftsführer eines insolvenzbedrohten Unternehmens unter dem Eindruck der Krise häufig den Blick für das Machbare verlieren, gehröt auch die Durchsetzung von gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüche zu unseren herausragenden Kompetenzen.
z. B. Gestaltung steuerrechtlicher Verhältnisse
Nicht selten oder gar regelmäßig erfüllen Unternehmen und dem Eindruck der drohenden Insolvenz auch ihre steuerlichen Pflichten nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt. Dies eröffnet ein breites Handlungs- und Gestaltungsspektrum für den Insolvenzverwalter in der Insolvenz. Diesen Gestaltungsspielraum verstehen wir, auszuschöpfen und so die Interessen der Gläubigergesamtheit bestmöglich zu wahren.
Aber auch die `Routineaufgaben´ der Insolvenzverwaltung erledigen wir mit größter Aufmerksamkeit:
- Eine professionelle Abteilung zur Betreuung, Gestaltung und Abwicklung von Verbraucherinsolvenzverfahren mit hochqualifizierten Mitarbeitern gewährleistet auch in diesem wichtigen Arbeitsfeld unserer täglichen Berufspraxis die bestmögliche Bearbeitung
- Das betriebliche Rechnungswesen mit laufender Buchführung, Lohnbuchhaltung, BWA und Jahresabschluß gehört als Kontrollinstrument zu einer jeden erfolgreichen Insolvenzgestaltung. Dieses Aufgabenfeld betreut die mit erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern besetzte Steuerabteilung der Sozietät.
- Selbstverständlich leisten wir auch die Prozessvertretung vor Gerichten. Ziel unserer Arbeit soll aber sein, solche forensische Tätigkeit gar nicht erst in Anspruch nehmen zu müssen.

